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Wirtschaftsingenieur*in für Eisenbahnwesen

Aufgabe Eisenbahnrecht

Rechtliche Fragestellungen werden deinen Studienalltag begleiten, daher solltest du dich mit den verschiedenen Gesetzen im Eisenbahnwesen auskennen.

Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) regelt den sicheren Betrieb der Eisenbahn in Deutschland und bezweckt ein attraktives Verkehrsangebot auf der Schiene.

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) regelt die Handhabung, den Bau und die Finanzierung von Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen.

 

Welche(r) Paragraf(en) ist/sind die gesetzliche Grundlage für die im Folgenden dargestellten Fragestellungen? Lies und beschäftige dich dazu mit den § 2 und § 23 AEG sowie §§ 3, 13 EKrG.
Was versteht man unter Eisenbahnverkehrsleistungen?
Darunter ist die Summer der Antriebsleistung aller Lokomotiven und Triebwagen zu verstehen, welche in einem definierten Gebiet (z.B.: Staat ) verkehren.
Eisenbahnverkehrsleistungen sind die Beförderung von Personen oder Gütern auf einer Eisenbahninfrastruktur.
Eisenbahnverkehrsleistungen sind all jene Personen- und Güterzüge, welche sich ein Land leisten kann.
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Unter welchen 2 Hauptvoraussetzungen kann eine Betriebsanlage der Eisenbahn von Eisenbahnbetriebszwecken freigestellt („entwidmet“) werden?
Eine Betriebsanlage der Eisenbahn kann von Eisenbahnbetriebszwecken freigestellt werden, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.
Eine Betriebsanlage der Eisenbahn kann von Eisenbahnbetriebszwecken freigestellt werden, wenn ein anderer die Betriebsflächen nutzen möchte und den Rückbau finanziell allein tragen kann.
Eine Betriebsanlage der Eisenbahn kann von Eisenbahnbetriebszwecken freigestellt werden, wenn keine Züge mehr fahren und die Infrastruktur verfallen ist.
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An einem Bahnübergang der DB Netz AG kommt es regelmäßig zu Unfällen. Er soll deswegen beseitigt werden. Wer trägt die Kosten für die Maßnahme?
Die Kosten für eine solche Beseitigung aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs trägt der Betreiber des Bahnüberganges, das Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Die Kosten für eine solche Beseitigung aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs tragen die Unfallverursacher.
Die Kosten für eine solche Beseitigung aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs tragen hier das Eisenbahninfrastrukturunternehmen, der Straßenbaulastträger und der Bund.
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