Soziale Arbeit
Aufgabe Familienrecht
Sorgerechtsfragen sind in fast jedem Bereich der Sozialen Arbeit Hintergrundwissen. Deshalb solltest du dich damit auskennen.
Der Begriff der elterlichen Sorge ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Familienrecht. Zusammen mit der Reform der elterlichen Sorge wurde dieser 1980 in Deutschland eingeführt. Inhaber der elterlichen Sorge sind die Eltern. Das bürgerliche Recht unterscheidet hinsichtlich der Ausübung des elterlichen Sorgerechts zwischen Kindern, deren Eltern bei der Geburt verheiratet sind, und Kindern, deren Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet sind.
Wer ist in folgenden Fällen sorgeberechtigt? Lies und beschäftige dich dazu mit §§1591, 1592 ff. BGB sowie § 1626a des BGB.